Bauherren sollten mit den Handwerkern feste Termine festlegen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. Januar 2012

Damit es nicht zu Ärger mit den Handwerkern bei den Fertigstellungsterminen kommt, sollten private Bauherren diese vorher vertraglich vorschreiben und festlegen. Denn viele Bauherren müssen eventuell den Mietvertrag ihrer Wohnung diesbezüglich kündigen und wenn sich der Einzug in das neue Haus verzögert, gibt es dann Schwierigkeiten.

Am besten ist es schon im Bauvertrag die Fertigstellung zu regeln und vertraglich zu vereinbaren. Oftmals ist es aber unklar, wann ein Bauunternehmer mit den Arbeiten anfängt, so sollte auch der Arbeitsbeginn festgelegt werden. Im Normalfall hat ein Auftragnehmer nach dem Vertragsabschluss zügig mit dem Bau zu beginnen und dann schnellstmöglich fertigzustellen.

Sollte er dies nicht schaffen, so muss er die Verzögerung auch nachweisen können. Wenn es aber mit der Fertigstellung verzögert, so kann der Bauherr entweder neue Fristen setzen aber auch den Vertrag kündigen sowie den Auftragnehmer deswegen auf Schadensersatz zu verklagen.