Schlichtungsstelle für Flugreisende soll kommen

Von Ingo Krüger
3. Juli 2012

Wer Streit mit seiner Fluggesellschaft hat, muss derzeit noch vor Gericht ziehen. Dies soll sich nach dem Willen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bald ändern. Eine Schlichtungsstelle soll Richter künftig entlasten.

Bis 2009 war fünf Jahre lang die Schlichtungsstelle Mobilität für solche Streitigkeiten zuständig. Dann erfolgte die Schließung, ohne dass Ersatz geschaffen wurde. Wer von seiner Airline Schadenersatz wollte, weil sein Flug gar nicht oder nur verspätet stattgefunden hatte oder Gepäck verloren gegangen war, musste fortan vor Gericht ziehen.

Einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig, so die Justizministerin, soll der Antrag bei der Schlichtungsstelle eingereicht werden können. Dies sei künftig dann möglich, wenn eine Fluggesellschaft die Forderung von Passagieren ablehne oder das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen keine Reaktion zeige, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Opposition kritisierte die Neuregelung als nicht ausreichend. So könne es in Zukunft drei verschieden Schlichtungsstellen geben. Neben der schon existierenden Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (SÖP) könne dies eine noch zu gründende eigene Stelle deutscher Airlines sein und zusätzlich eine dritte Schlichtungsstelle, die zu einer Bundesbehörde gehöre.

Außerdem, so die Grünen, sei die Schlichtungsstelle nicht für Geschäftsreisende oder Pauschalurlauber zuständig. Diese müssten weiterhin vor Gericht ziehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Ausgeschlossen seien zudem Fälle, in denen es Probleme mit Unterkunft oder Verpflegung gebe, die aufgrund eines annullierten oder verspäteten Fluges eingetreten seien.