Schluss mit der Zigarette danach - Rauchverbot trifft auch Bordelle

Von Melanie Ruch
17. Juli 2013

Wenn es im Bett mal wieder heiß herging, können es Raucher kaum erwarten, sich die berühmte "Zigarette danach" anzustecken. Doch rauchende Freier müssen nach ihrem Bordellbesuch ab sofort auf die Qualmerei verzichten, denn das bundesweite Rauchverbot gilt auch für Bordelle.

In ihren Zimmern dürfen die Prostituierten zwar weiterhin selbst entscheiden, ob dort geraucht wird oder nicht, aber sobald die Freier die Zimmer verlassen, muss die Zigarette ausgemacht werden.

Da die Freier aber gewöhnt sind sich nach der Nummer eine Zigarette auf dem Gang anzustecken, müssen die Bordell-Mitarbeiter ihre Kunden nun immer ermahnen.