Schnäppchen-Jagd im Schlussverkauf - diese Rechte haben Kunden

Von Dörte Rösler
30. Januar 2014

Der Schlussverkauf ist die Zeit der Schnäppchenjäger. Im Rausch der niedrigen Preise kann jedoch schnell ein Fehlkauf dabei sein. Ein Recht auf Umtausch gibt es für reduzierte Ware nicht - wenn nachträglich Mängel auftreten, muss der Händler aber reparieren oder Ersatz anbieten. Falls das erfolglos bleibt, darf der Kunde auch sein Geld zurückverlangen.

Fristen beachten

Ganz rechtlos sind Verbraucher also auch im Schlussverkauf nicht. Wer zum falschen Artikel gegriffen hat, muss allerdings Reklamationsfristen einhalten. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast für Mängel beim Händler. Fordert der Kunde erst später eine Rücknahme der Ware, muss er selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Außerdem: Ware, die aufgrund eines Defektes oder leichter Verschmutzung reduziert war, lässt sich wegen dieser Mängel nicht reklamieren.

Besondere Regeln beim Online-Kauf

Andere Regeln gelten beim Online-Kauf und Versandhandel. Da der Kunde erst zu Hause prüfen kann, ob die Ware in Ordnung ist, darf er den Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. CDs, DVDs und Software sollten allerdings noch versiegelt sein.

Preise vergleichen lohnt immer

Im Schlussverkauf sind viele Artikel drastisch reduziert. Manche Händler versuchen allerdings zu tricksen: sie gaukeln dem Verbraucher einen erhöhten Ausgangspreis vor. Selbst im Rabattfieber zu verfallen, sollten Shoppingfans daher Preise vergleichen. Oft zeigt der Blick ins Internet, dass die unverbindliche Preisempfehlung des Hersteller niedriger war als angegeben.