Schnitzel-Klage abgewiesen - "Wiener Schnitzel vom Schwein" darf weiter verkauft werden
Einem Fleischhersteller wurde vom Kreis Soest ein Verstoß gegen die Lebensmittel- Kennzeichnungsvorschriften vorgeworfen, doch das Verwaltungsgericht in Arnsberg wies die Klage ab.
Der Hersteller darf sein Produkt nun weiter unter dem Namen «Wiener Schnitzel vom Schwein» verkaufen, da die Produktbezeichnung weder Täuschungsversuch noch Irreführung impliziere. Das Gericht argumentierte, dass es unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben lediglich darauf ankommen würde, was ein «durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher» unter dem Namen verstehe.
Da die meisten Verbraucher den Begriff nur mit panierten Schnitzeln in Verbindung setzten und nicht mehr ausschließlich mit Kalbfleisch assoziieren, kann das Schweineschnitzel weiterhin verkauft werden.