Schönheits-OPs an Unter-14-Jährigen soll in Österreich gesetzlich verboten werden
Österreich plant bis Ende des Jahres ein Gesetz, um Schönheitsoperationen an Menschen unter 14 Jahren generell zu verbieten.
Inhaltlich soll das Verbot vor allem den Eltern helfen, richtig beraten zu sein. In dem Entwurf wird bisher genau definiert, wer sich Schönheitschirurg nennen darf und wer nicht. Auch soll geregelt werden, dass für Mädchen und Jungen unter 14 Jahren so etwas überhaupt nicht gestattet ist. Bis zur Volljährigkeit regelt in Zukunft eine ausführliche psychologische Beratung die Sinnhaftigkeit der Operation. Zusätzlich gilt für die Jugendlichen ein kostenloses Rücktrittsrecht von einer Operation.
Quelle
- http://derstandard.at/1319182389129/Gesetzesentwurf-liegt-vor-Verbot-von-Schoenheits-OPs-fuer-unter-14-Jaehrige-geplant Abgerufen am 11. November 2011