Schönheits-OPs auf MTV sind jugendgefährdend

Die Serie "I Want A Famous Face" darf nur noch ab 23 Uhr ausgestrahlt werden

Von Ingo Krüger
13. April 2011

Keine Schönheitsoperationen auf MTV vor 23 Uhr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München jetzt entschieden (Az 7 BV 09.2512 und 2513). Der Sender darf die Serie "I Want A Famous Face" aus Gründen des Jugendschutzes nur zwischen 23 und 6 Uhr zeigen.

Serie "I Want A Famous Face" als jugendgefährdend eingestuft

In der Sendung lassen sich Frauen operieren, um ihren Idolen wie Kate Winslet und Pamela Anderson möglichst ähnlich zu sehen. Die Folgen stammen bereits aus dem Jahre 2004. Damals strahlte sie MTV zwischen 21.30 und 22.30 Uhr aus.

Gerichtsbeschluss

Das Gericht erklärte, dass "I Want A Famous Face" nur noch im Nachtprogramm laufen dürfe, da es jungen Zuschauern suggeriere, dass es nur auf das Äußere ankomme und dieses beliebig formbar sei. Berichte über Schönheits-OPs dürfen daher nicht mehr vor 23 Uhr laufen, es sei denn die Formate dienten der Information und nicht nur der Unterhaltung.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte mit seinem Urteil den Argumenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Diese hatte die Verbannung in das Nachtprogramm angeordnet.