Schornsteinfeger bringt Berliner Mietern kein Glück

Vermieter muss bei verrußter Wohnung durch Schornsteinfeger nicht zahlen

Von Marion Selzer
6. Oktober 2011

Schornsteinfeger sollen Glück bringen. Den Mietern eines Altbaus in Berlin brachte er jedoch eine dicke Schicht Ruß inklusive verdreckter Wohnung. Der Versuch, den Schaden vom Vermieter erstattet zu bekommen, scheiterte.

Selbst der Bundesgerichtshof entlastete mit seinem Urteil den Vermieter und ließ die Mieter auf ihrem Schaden sitzen. Da sich als Ursache für dieses Rußmalheur gelockerte Wandanschlüsse ausfindig machen konnten, wollten die Mieter den Vermieter als Verantwortlichen heranziehen.

Vermieter muss nur bei unterlassener Reperatur nach Aufforderung zahlen

Dieser wäre verpflichtet gewesen, die Wandanschlüsse regelmäßig zu kontrollieren, so seitens der Anklage. Die Richter sahen den Fall jedoch anders. Auch ein gewissenhafter Vermieter könne sich nicht ohne ersichtlichen Anlass um das Funktionieren von Wasseranschlüssen oder Elektroinstallationen kümmern.

Bei der Deutschen Anwaltshotline heißt es auch von Dietmar Breer, dass der Vermieter nur dann hätte zur Verantwortung gezogen werden können, wenn er von Mietern angezeigte Mängelerscheinungen nicht unverzüglich von einem Spezialisten hätte beseitigen lassen. Im vorliegenden Fall, bei dem die Öfen ordnungsgemäß installiert waren, gab es für den Vermieter keinen derartigen Anlass.

Auch der Versuch den Schornsteinfeger im Rahmen der Erfüllungsgehilfe für den Vermieter in Anspruch zu nehmen, scheiterte. Denn in dem Vorwurf, er habe doch sehr kräftig gekehrt, konnten die Richter keinen Verstoß erkennen. Die Mieter bleiben daher auf ihrem Schaden sitzen.