Schrottautos müssen fachgerecht entsorgt werden und dürfen nicht zum Ausschlachten verschenkt werden
Umweltgefährdete Abfallentsorgung - wer Schrottautos verschenkt, macht sich strafbar
Wer ein Schrottauto einer Privatperson verschenkt, der kann sich dabei sogar strafbar machen, wie jetzt das Oberlandesgericht in Celle entschied. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) rät deshalb, dass Schrottautos nur fachgerecht entsorgt werden dürfen, ansonsten kann es sich um eine umweltgefährdendeAbfallentsorgung handeln, was strafbar ist.
Ein Beispiel
Bei dem Fall hatte eine Frau ihren alten schrottreifen Wagen einer Privatperson mit Papieren und Schlüssel geschenkt, nachdem sie den Wagen auch ordnungsgemäß abgemeldet hatte. Es wurde auch ein Übergabevertrag abgeschlossen, wo auch die Personalien festgehalten wurden, doch der "Beschenkte" war anschließend nicht mehr aufzufinden, wohl aber das ausgeschlachtete Autowrack an einem Straßenrand.
Die Behörden warfen der ehemaligen Halterin deshalb eine "fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung" vor, weil sie die Privatperson nicht genügend überprüft habe. Beim Amtsgericht in Hannover bekam die Frau zuerst Recht, doch das Oberlandesgericht in Celle urteilte dann anders, denn ein Schrottauto darf nur bei zertifizierten Annahmestellen entsorgt werden. Aber die Frau wollte wohl die Kosten der Entsorgung sparen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/auto/Verschenken-verboten-article1373336.html Abgerufen am 6. September 2010