Schulden beim Energieversorger? Unternehmen dürfen Strom abstellen
Säumige Zahler müssen mit einer Stromsperre rechnen. In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Energieversorger RWE Recht gegeben, weil dieser einem Kunden wegen Rückständen in Höhe von 1.300 Euro den Strom abdrehte.
Zahlungsboykott wegen Preiserhöhung
Der Schreibwarenhändler wollte mit seinem Zahlungsboykott gegen die Preiserhöhungen von 2008 protestieren. Nachdem RWE mehrfach mahnte und einen Stromstopp ankündigte, kappte das Unternehmen im April 2009 tatsächlich die Leitung.
Frist von vier Wochen
Die Richter bestätigten dieses Vorgehen. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat nach der Sperr-Androhung vier Wochen Zeit, um seine Rechnung zu begleichen. Wird diese Frist versäumt, darf der Anbieter die Stromversorgung unterbrechen. Licht und Kühlschrank bleiben dann aus - bis wieder Geld auf das Konto fließt.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Stromsperre-bei-Schulden-rechtens-article11897541.html Abgerufen am 18. Dezember 2013