Schule schwänzen vor den Ferien - das kann teuer werden

Von Dörte Rösler
30. Juni 2014

Vor den Ferien passiert in der Schule nicht mehr viel. Wenn Eltern ihre Kinder aus dem Unterricht nehmen, um früher in den Urlaub zu fliegen oder Staus zu entkommen, kann das aber teuer werden. Schulschwänzern drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Schulbefreiung ist möglich

Wer die Ferien seines Kindes eigenmächtig nach vorne oder hinten ausdehnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um im legalen Bereich zu bleiben und dem Nachwuchs das Lügen zu ersparen, können Eltern eine offizielle Schulbefreiung beantragen. Bewilligt wird diese allerdings nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Günstigere Flugtickets reichen in aller Regel nicht als Rechtfertigung aus.

Um den Lehrern die Entscheidung abzunehmen, ist die Unterrichtsbefreiung in manchen Bundesländern sogar generell verboten. Ausnahmen gelten nur in Sonderfällen, etwa wenn die Oma beerdigt wird oder der Onkel zufällig am letzten Schultag zur Hochzeit lädt.

Schwänzen wird bestraft

Viele Eltern fragen deshalb gar nicht erst beim Lehrer an, sondern lassen ihr Kind einfach blau machen. Am Tag vor und nach den Ferien schnellen in den Schulen die Krankmeldungen nach oben. Um einen Nachahmereffekt zu vermeiden, sind die Lehrer angewiesen, solche Fälle sehr streng zu handhaben und ein ärztliches Attest zu verlangen. Wer dieses nicht vorweisen kann, muss eine Verwarnung durch die Schulleitung oder im wiederholten Fall eine Meldung beim Schulamt fürchten.

Sobald die Behörde ins Spiel kommt, rechnet sich die Ersparnis durch billigere Reisen nicht mehr. In Hessen werden 100 Euro pro geschwänztem Tag fällig, ab sechs Tagen steigt die Strafe auf 150 Euro. Schulämter in Nordrhein-Westfalen kassieren von Schwänzern bis zu 1000 Euro, in Berlin mussten Eltern schon 2500 Euro zahlen.

Kontrollen am Flughafen

In größeren Städten, wo das Schulschwänzen besonders massive Formen angenommen hat, führt die Bundespolizei vor den Ferien sogar gezielt Razzien an Flughäfen durch. Die vorgezogene Abreise werden die Beamten zwar nicht verhindern, bei der Heimkehr erwartet die Erwischten jedoch unangenehme Post.