Schulferien, Betriebsurlaub und eine gerechte Urlaubsplanung in Arztpraxen

Immer wieder kommt es zwischen Arzt und seiner Belegschaft zu Unstimmigkeiten bei Urlaubsplanung

Von Viola Reinhardt
16. November 2009

Alle Jahre wieder kommt es zu oftmals heißen Diskussionen unter dem Arzt und seiner Belegschaft, wenn es um eine gerechte Urlaubsplanung und das Legen des Betriebsurlaubes geht. Vielfach wird die Praxis in der Schulzeit im Rahmen der Betriebsferien gelegt, was zu einem deutlichen Unmut unter den Mitarbeitern führt.

Gesetzliche Vorgaben

Gesetzlich kann ein Arzt seine Praxis dann für Betriebsferien schließen, wenn er der Meinung ist, dass zu dem gewählten Zeitpunkt hierfür die beste Zeit ist. Auch hinsichtlich der Länge bleibt diese Entscheidung dem Arzt selbst überlassen, jedoch ist es für den Betriebsfrieden nur ratsam nicht mehr als zwei Drittel des Jahresurlaubs dafür zu verwenden.

Um Ungerechtigkeiten im Team zu vermeiden, sollten am besten alle Beteiligten zu einem Gespräch einberufen und somit die Ferienplanung durchgeführt werden. Gibt es keine Einigung, weil alle mehr oder weniger zur gleichen Zeit in den Schulferien frei machen wollen, dann heißt es zunächst, den Eltern unter den Mitarbeitern die Ferientage zuzugestehen.