Schutz im Alter - welche Versicherungen brauchen Senioren?

Mit dem Eintritt in die Rente sollten Senioren ihre Policen den Lebensumständen anpassen

Von Dörte Rösler
12. Juni 2015

Mit dem Eintritt in die Rente ändert sich auch der Versicherungsbedarf. Senioren sollten deshalb ihre Policen prüfen. Das schützt vor hohen Kosten für Gesundheit und Pflege, zusätzlich können Rentner das Erreichte absichern, um den Ruhestand entspannt zu genießen. Welche Versicherungen sind überflüssig - und wo sollte man die Bedingungen an die neue Lebenssituation anpassen?

Überflüssig: Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur während des Erwerbslebens sinnvoll. Auch Krankentagegeld brauchen Senioren nicht mehr. Da die Policen nicht automatisch enden, sollten Rentner rechtzeitig in die Verträge schauen. Eine Kündigung ist per Brief oder E-Mail möglich.

Wenig sinnvoll: Sterbegeldversicherung

Wer seine Angehörigen nicht mit hohen Bestattungskosten belasten möchte, kann eine Sterbegeldversicherung abschließen. Die Unternehmen werben aktiv für diese Police. Sinnvoll ist sie aber nur, wenn der Versicherte kurz nach Vertragsabschluss stirbt. Sonst muss man über die Jahre meist mehr einzahlen, als die Hinterbliebenen herausbekommen. Klüger: das Geld direkt für die Bestattung zurücklegen.

Empfehlenswert: Auslandsreise, Zusatzversicherungen

Viele Senioren genießen ihre Freiheit und unternehmen ausgiebige Reisen. Da die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland nicht alle Kosten übernehmen, sollten sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Günstige Tarife gibt es bereits ab 10 Euro im Jahr. Bei einigen Anbietern müssen Rentner jedoch mehr bezahlen. Der Vergleich lohnt also - auch für die unterschiedlichen Leistungen.

Wer bereits eine Krankenzusatzversicherung besitzt, wird auf diese im Alter nicht verzichten wollen. So werden Brillen und Zahnersatz für Senioren zunehmend ein Thema. Ein Neuabschluss dieser Police kann allerdings teuer werden. Senioren sollten sich beraten lassen - ebenso wie bei der Pflegezusatzversicherung. Im Pflegefall reichen die Leistungen der gesetzlichen Versicherung selten aus. Es kann also sinnvoll sein, auch im Alter noch eine Zusatzpolice zu unterzeichnen. Zur Wahl stehen drei Modelle:

  1. Die Pflegekostenversicherung bezahlt die Rechnungen von Pflegedienst und Heim. Für private Pflege kommt sie nicht auf.
  2. Das Pflegetagegeld ähnelt dem Krankentagegeld. Ab einer bestimmten Pflegestufe fließt täglich eine festgelegte Geldsumme auf das Konto.
  3. Die selbständige Pflegerentenversicherung stellt monatlich einen festen Betrag zur Verfügung.

Wofür das Geld ausgegeben wird, kann der Betroffene allein entscheiden. Achtung: von bestimmten Varianten der Pflegerentenversicherung rät der Bund der Versicherten ausdrücklich ab. Interessierte sollten sich informieren.

Individuell abwägen: Unfallversicherung

Für Erwerbstätige ist die Unfallversicherung sehr wichtig, um Einkommenseinbußen vermeiden. Die Rente fließt auch nach Unfällen in voller Höhe. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich abzusichern.

Wer risikoreiche Hobbys betreibt, kann etwa eine Senioren-Unfallversicherung mit sogenannten Assistance-Leistungen abschließen. Im Bedarfsfall ist dann genug Geld da, um einen Menüservice und Haushaltshilfen zu bezahlen oder die Wohnung umzubauen. Ob das lohnt, sollte jedoch individuell geprüft werden.

Wichtig: Privathaftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Alter unerlässlich. Senioren sollten ihren alten Vertrag jedoch prüfen und eventuell an ihre neue Lebenssituation anpassen. Falls die Police noch die Kinder mit einschließt, kann man etwa auf einen günstigeren Partnertarif wechseln. Wer sich im Ruhestand ein Haustier zulegt, sollte dieses in die Versicherung aufnehmen.

Wenn man aus Unaufmerksamkeit oder Ungeschick fremde Menschen oder Gegenstände beschädigt, wird es schnell sehr teuer. Die Versicherung sollte deshalb eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ausweisen. Auch wichtig: die Forderungsausfall-Deckung. Sie springt ein, wenn man selbst durch eine Person geschädigt wird, die nicht für die Folgekosten aufkommen kann.