Schwaches Herz kann den Führerschein kosten
Eine schwere Herzerkrankung kann den Entzug des Führerscheins rechtfertigen, entschied nach einem Bericht der Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" das Verwaltungsgericht Neustadt/ Weinstraße.
Begründung: Bei einem Herzanfall können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden (Aktenzeichen 3 K 518/01).