Schwanger trotz Sterilisation - Krankenhaus muss nicht haften

Von Dörte Rösler
18. September 2014

Die Sterilisation gilt als sicherste Methode zur Empfängnisverhütung. Aber auch der Verschluss der Eileiter kann nicht hundertprozentig vor einer Schwangerschaft schützen. Wenn die Ärzte über das Restrisiko aufklären, müssen sie nicht für OP-Versager haften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im verhandelten Fall hatte eine Frau 2006 nach der Geburt ihres zweiten Kindes eine Sterilisation durchführen lassen. Dennoch wurde sie erneut schwanger und brachte im Jahr 2009 ein drittes Kind zur Welt. Daraufhin zog die Mutter vor Gericht. Aufgrund der fehlerhaften Sterilisation forderte sie vom Krankenhaus 10.000 Euro Schmerzensgeld und monatlichen Unterhalt in Höhe von 300 Euro.

Arzt klärte Frau mündlich über mögliches Versagen einer Sterilisation auf

Das Oberlandesgericht Hamm wies diese Forderungen nun in zweiter Instanz zurück. Der behandelnde Arzt habe die Frau mündlich darüber aufgeklärt, dass auch eine fachgerechte Sterilisation in vier von 1000 Fällen versagt. Zudem seien dem Chirurgen keine Fehler bei der Operation nachzuweisen, so dass das Krankenhaus keine Schuld trifft.