Schwangere haben Anspruch auf Hebamme: GKV übernimmt die Kosten

Von Nicole Freialdenhoven
12. Juni 2012

Viele Frauen sind bei ihrer ersten Schwangerschaft unsicher, welche Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Der Spitzenverband der GKV weist daher darauf hin, dass jede gesetzlich krankenversicherte Frau einen Anspruch auf die professionelle Betreuung durch eine Hebamme während und nach der Schwangerschaft hat.

Die Krankenkasse übernimmt generell die Kosten für zwölf Beratungen und einen Geburtsvorbereitungskurs mit maximal 14 Stunden, sowie die im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen. Lediglich Ultraschalluntersuchungen können nicht von der Hebamme durchgeführt werden - diese muss ein Mediziner durchführen.

Auch nach der Entbindung hat die Mutter einen rechtlichen Anspruch auf maximal 20 Besuche der Hebamme in den ersten zehn Tagen nach der Geburt, sowie 16 weitere Besuche in den ersten acht Lebenswochen des Kindes und einen Rückbildungskurs mit maximal 10 Stunden.

Privatpatientinnen dagegen sollten sich rechtzeitig bei ihrer Krankenversicherung erkunden, welche Leistungen in ihrem Tarif mit einbegriffen sind und für welche Zuzahlungen fällig werden, da dies stark variiert.