Schwer verletzte Wanderin klagt vergeblich gegen Veranstalter

Von Max Staender
23. April 2013

Eine Frau stürzte bei einer geführten Wanderung am Teufelsloch nach tagelangem Regen und verletzte sich schwer, woraufhin sie den Veranstalter auf Schadenersatz verklagte. Nachdem ihre Klage vom zuständigen Landgericht abgewiesen wurde, scheiterte sie jetzt auch vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Laut den zuständigen Richtern muss der Veranstalter die entsprechenden Wege nicht dauernd auf deren Sicherheit hin überprüfen, womit die Verkehrssicherungspflicht in diesem Fall nicht verletzt wurde. Da die Strecke am Tag des Unfalls auch von anderen Wanderern problemlos passiert wurde, hätte der Verein erst reagieren müssen, wenn die Wege einem durchschnittlichen Wanderer nicht zumutbar gewesen wären.