Schwerbehinderte haben Anrecht auf Betreuung durch ausgebildete Kräfte

Von Marion Selzer
21. August 2012

Als das Landratsamt aus Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg einer Schwerbehinderteneinrichtung vorschreiben wollte, dass nachts eine Pflegekraft anwesend sein müsste, legte die Einrichtung einen Eilantrag dagegen ein.

Bisher war in der Nacht nur ein Betreuer anwesend, der in einem Zimmer schlief und bei Bedarf durch eine Alarmglocke geweckt werden konnte. Nach Ansicht der Richter reicht das aber nicht aus. Gerade Menschen mit schweren Behinderungen brauchen eine Rundum-Betreuung.

Ab sofort müssen solche Einrichtung bloße Nachtbereitschaften gegen zumindest eine Fachkraft in der Nacht austauschen.