Schwule und Lesben sollen auch vor dem Finanzamt gleichgestellt werden

Von Marion Selzer
3. Januar 2012

Die Richter vom Finanzgericht Köln haben vorläufig entschieden, dass homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, auch bei der Lohnsteuer nicht gleichgeschlechtlichen Eheleuten gleichgestellt werden müssen. Allerdings gilt dies nur bis der Bundesfinanzhof wegen der Tragweite des Entscheids endgültig darüber befindet.

Bislang wurden Lesben und Schwule in Partnerschaften von den Finanzämtern nämlich als ledig behandelt und mussten daher im Vergleich zu Verheirateten entsprechend mehr Steuern zahlen. Die Aussichten auf einen Erfolg für Homosexuelle stehen gut.