Seit dem 1. Juli haben Schwangere einen Anspruch auf engmaschigere Vorsorge
Etwas Positives hinsichtlich Neuerungen für gesetzlich Krankenversicherte gibt es zu berichten, denn Schwangere haben seit dem 1. Juli Anspruch auf erweiterte Ultraschall-Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss.
Die Untersuchungen sollen demzufolge genauer und umfassender sein, auf mögliche Fehlbildungen hinweisen und prüfen, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt. Auch Untersuchungen hinsichtlich Entwicklungsstörungen werden nun angeboten.
Die Gebühren für diese zusätzlichen und genaueren Untersuchungen konnten bislang noch nicht festgelegt werden. Die Abrechnungsziffern dafür zu erstellen ist Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die noch zu keiner endgültigen Einigung gekommen ist.