Ab 2014 gibt es die Möglichkeit für Gentests - entsprechende Verordnung passierte Bundeskabinett
Trotz der Tatsache, dass die Präimplantationsdiagnostik umstritten bleibt, wird es ab 2014 möglich sein, das Erbgut seines ungeborenen Kindes untersuchen zu lassen. Eine entsprechende Verordnung wurde am Dienstag durch das Bundeskabinett verabschiedet. Sie wird nach zwölf Monaten in Kraft treten. Damit kann eine Mutter bei einer künstlichen Befruchtung die Embryonen testen lassen, um Schäden an den Genen auszuschließen.
Laut Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gibt es nun Rechtssicherheit. In einem recht engen gesetzlichen Rahmen kann eine Präimplantationsdiagnostik nun durchgeführt werden. Pro Jahr betrifft dies rund 200 Paare.
Der Test ist auf speziell zugelassenen Zentren beschränkt. Über diese Einrichtungen entscheiden die Landesbehörden. In Einzelfallentscheidung müssen Ethikkommissionen zustimmen, die unabhängig sind und nicht von den Ländern selbst in ihrer Zusammensetzung bestimmt werden können.