Sekt-Betrug in Deutschland: Der Schwindel mit den Etikett-Angaben
Im Auftrag des ZDF-Magazins "Frontal 21" deckten TÜV-Prüfer auf, das Deutsche Sekthersteller seit Jahren Verbraucher mit falschen Etikett-Angaben hinters Licht führen.
Hersteller verkaufen Schaumwein, welcher große Mengen industriell hergestellter Kohlensäure enthält, weiterhin unter der Produktbezeichnung Sekt; sie verstoßen damit gegen die EU-Verordnung 606 aus dem Jahr 2009. Dieser zufolge darf im Schaumwein nur Kohlendioxid enthalten sein, der aus eigener alkoholischen Gärung stamme. Sind künstliche Kohlendioxid-Anteile vorhanden, so sagt die EU-Verordnung, darf das Ganze nicht mehr als "Sekt" tituliert werden, sondern muss unter dem Namen "Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure" verkauft werden. Betroffen sind unter anderem die "Schwarze Mädchentraube" mit 80 Prozent exogenem Kohlendioxid und "Rotkäppchen" mit 32 Prozent.
Die Landwirtschaftskammer spricht von "Vertrauensbruch" gegenüber den Verbrauchern, die für Qualitätsekt mehr Geld ausgeben und dennoch keinen echten Schaumwein erhalten. Der Verband Deutscher Sektkellereien weist den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück, da sich Käufer für "Exkurse zu Isotopenverhältnissen in Kohlensäure" nicht interessieren würden.