Sex auf Balkon und Terrasse - ist das erlaubt?

Von Dörte Rösler
24. Juni 2014

Sex an ungewöhnlichen Orten steht für viele Deutsche ganz oben auf der Hitliste der erotischen Wünsche. Für manche gehören dazu auch der Balkon oder der Garten. Wirklich exotisch ist die Umgebung zwar nicht, doch im Sommer lockt das warme Wetter zur textilen und sexuellen Freiheit. Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Während Mieter sich innerhalb ihrer Wohnung frei entfalten dürfen, müssen sie außerhalb Rücksicht nehmen. Wer sich vor den Augen und Ohren der Nachbarn allzu freizügig auslebt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter.

Das Amtsgericht Bonn hat etwa die Klage einer Mieterin abgewiesen, die sich auf ihrer Terrasse gut sicht- und hörbar mit einem Mann vergnügt hatte. Vor Gericht bestritt die Frau die Vorwürfe. Die Nachbarn hatten jedoch eindeutige Fotos vom Geschehen gemacht und legten diese im Verfahren vor.

Nacktheit allein stellt jedoch noch keine nachhaltige Störung des Hausfriedens dar. Wer sich unbekleidet in seinem Garten oder auf dem Balkon sonnen möchte, sollte zwar auch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen - ein Kündigungsgrund ist die nackte Haut jedoch nicht.