Soll das Mietrecht wegen einigen schwarzen Schafen verschärft werden?

Anzahl der Mietnomaden ist geringer als vermutet - Ist eine Veschärfung des Mietrechts nötig?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. Februar 2011

Wie eine aktuelle Studie belegt, ist die Zahl der Fälle der sogenannten Mietnomaden doch niedriger, als zuvor noch geschätzt wurde. So war anfangs die Rede von mehreren Tausend Fällen, so dass auch die schwarz-gelbe Bundesregierung Handlungsbedarf sah.

Naivität der Vermieter

Aber jetzt zeigte sich auch, dass viele Vermieter zu gutgläubig sind, so dass schon im Vorfeld diese Fälle erst gar nicht auftreten müssten. Aber da auch oftmals die Mieter nicht Schlange stehen, so sind dann die Vermieter auch nicht immer wählerisch und verzichten auf bestimmte Nachweise, wie beispielsweise Einkommensnachweis oder eine Schufa-Auskunft.

Zahlen der Mietnomaden ist kleiner als erwartet

Manche Vermieter hatten auch die vereinbarte Kaution nicht erhalten und nach der Mietvertragsunterzeichnung ging es manchmal erst richtig los, so wurde wegen angeblicher Mängel in der Wohnung die Miete überhaupt nicht bezahlt.

Von den 1.500 durch die Studie untersuchten Fällen, waren dann auch "nur" 426 echte Fälle von Mietnomaden-Betrug, wobei dann nur maximal drei Monatsmieten bezahlt wurden. Und bevor man die unliebsamen Mieter wieder los wird, dauert es meistens ein gutes Jahr, denn erst kommt die Kündigung, danach die Räumungsklage, die aber auch ein knappes halbes Jahr bis zur Urteilsverkündung in Anspruch nimmt, und die eigentliche Räumung zieht sich danach nochmals hin, denn der Vermieter muss den Transport und die Kosten für eine Einlagerung der Möbel aus seiner Tasche vorstrecken.

Skeptik gegenüber Erneuerung des bestehenden Mietrechts

So kommen dann schnell als Gesamtschaden zwischen 10.000 bis 20.000 Euro zusammen. Aber ob eine Verschärfung des Mietrechts, nur wegen einiger schwarzer Schafe, nötig ist, dass bezweifelt auch der Mieterbund. Die Studie wurde von den beiden Forschern Markus Artz und Florian Jacoby von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld durchgeführt.