Stromgenerator sorgt für Streit

Von Marion Selzer
2. Februar 2012

Weil die Geräusche eines Stromgenerators, der für den Betrieb eines Hostels benötigt wurde, die anliegenden Mieter um ihre wohlverdiente Nachtruhe brachten, wollten sie ihren Vermieter beauftragen, diese Sache in die Hand zu nehmen.

Dieser ignorierte den Sachverhalt zunächst einmal, da sich das Hostel auf einem anderen Grundstück befand. Daraufhin nahmen die Mieter einige Wochen später den Generator in Eigenregie außer Betrieb. Der Fall ging vor Gericht. Und die Richter vom Amtsgericht sahen eine Mietminderung von 20 Prozent für den Zeitraum, in dem der Generator nachts lief, für gerechtfertigt.

Es spiele hierbei keine Rolle, ob der störende Lärm auf dem Grundstück des Vermieters veranstaltet werde oder außerhalb stattfinde.