Sommerhitze im Büro - tatsächlich können auch Arbeitnehmer auf "Hitzefrei" plädieren
Schüler brechen in Freude aus, wenn es dank der sommerlichen Temperaturen mal wieder Hitzefrei gibt. Ihre Eltern dagegen sitzen in den Büroräumen und können nicht weg. Die Rechtslage ist aber tatsächlich etwas anders. Es existiert eine sogenannte "Arbeitsstättenverordnung", in der verankert ist: Der Arbeitgeber hat zu gewährleisten, dass der Angestellte in einer "gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur" arbeitet.
Die Chefin eines Textilgeschäfts hatte ihre Räumlichkeiten gekündigt, da darin öfter mehr als 26 Grad Celsius waren und sie ihren Angestellten damit diese zuträgliche Temperatur nicht mehr gewährleisten konnte. Werden 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz überschritten kann der Angestellte also, wie der Schüler, hitzefrei verlangen. Kann man wirklich nach hause gehen, muss man die verlorene Arbeitszeit auch nicht nachholen! Etwas erwachsener gesprochen: Man kann Schadensersatzansprüche stellen, kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht, die Gesundheit des Angestellten zu schützen, nicht nach.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Hitzefrei-am-Arbeitsplatz-article972561.html Abgerufen am 8. Juli 2010