Sommerhitze kann Mietminderung und Kündigung rechtfertigen
Mieter müssen heiße Wohnräume nicht hinnehmen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg dürfen Mieter bei Durchschnittstemperaturen von 30 Grad die Miete kürzen. In einem Extremfall, den der Verfassungsgerichtshof Berlin zu verhandeln hatte, war sogar die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
In der Dachgeschosswohnung stiegen die Temperaturen im Sommer bis zu 46 Grad, Pflanzen und Haustiere gingen ein. Wichtig: Bevor Mieter weniger zahlen oder kündigen, müssen sie ihren Vermieter auf die Probleme aufmerksam machen. Dieser ist dann verpflichtet, für einen ausreichenden Sonnenschutz zu sorgen. Falls der Mieter selbst eine Markise anbringen möchte, ist ihm das grundsätzlich erlaubt. Er muss diese nur farblich an das Erscheinungsbild des Hauses anpassen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Sommerhitze-in-Wohnung-kann-Kuendigungsgrund-sein-article10914021.html Abgerufen am 4. Juli 2013