Sommerschlussverkauf steht vor der Tür: Darauf sollten Käufer achten

Von Marion Selzer
24. Juli 2012

Gestern war der offizielle Startschuss für den diesjährigen Sommerschlussverkauf. Verbraucher rennen jetzt durch die Geschäfte auf der Suche nach den besten Schnäppchen. Doch welche Rechte haben Käufer in dieser Phase?

Verbraucher sollten vor allem auf das eingeschränkte Umtauschrecht bei reduzierter Ware achten. Diese muss nur aus Kulanzgründen zurückgenommen werden. Anders aber bei Käufen im Internet. Hier bleibt das auch sonst geltende zweiwöchige Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag uneingeschränkt erhalten. Bei einem Mangel an der Ware darf man auch nicht gleich sein Geld zurück verlangen, sondern muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben die Ware auszubessern.

Für die Geldentmachung der gesetzlichen Garantieleistung müssen Verbraucher auch wie bei Käufen außerhalb von Rabattzeiten den Kassenbeleg vorweisen können.