Jobcenter muss keine 6500 für Flug nach Australien zahlen

Von Dörte Rösler
13. September 2013

Die Kinder leben in Australien, der Vater in Berlin. Um das Umgangsrecht mit seinem Nachwuchs zu nutzen, verlangte der Hartz IV Empfänger vom Jobcenter deshalb 6500 Euro für einen Flug. Die Behörde lehnte ab, und das Sozialgericht gab ihr Recht. Zwar habe das Jobcenter sich generell bereit erklärt, die Kosten für einen Familienbesuch zu tragen, das Ticket dürfe aber nicht überteuert sein.

Im konkreten Fall lag der Preis so hoch, weil der Mann die Reise sehr kurzfristig gebucht hatte. Dafür sahen die Richter keinen Grund. In ihrem Urteil nannten sie allerdings auch keine konkrete Summe, die der Staat übernehmen müsse.