Sozialhilfeempfänger kriegen Reisekosten nicht erstattet

Von Marion Selzer
17. August 2012

Ein Harzt-IV-Empfänger aus Hessen wollte seine im Ausland lebende Ehefrau besuchen und dafür die Kosten vom Amt erhalten. Das Amt verweigerte jedoch die Zahlung und der Mann zog vor Gericht.

Doch auch die Richter vom Landessozialamt Hessen befanden, dass Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf Reisekosten ins Ausland haben. Auch nicht, wenn der Ehegatte in einem anderen Land lebt. Hier hätten die Beteiligten die Möglichkeit zusammenzuziehen und könnten dann einen Anspruch auf Umzugskosten geltend machen.

Die Bewilligung von Kosten für Besuchsreisen seien jedoch nicht vorgesehen.