Spanien: Stillurlaub für Väter
Wie der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober entschied, haben in Spanien auch Männer Anspruch auf den sogenannten Stillurlaub. Das gilt, wenn die Mutter sowohl freiberuflich tätig, oder aber Arbeitnehmerin ist.
Da der Stillurlaub gar kein wirklicher Urlaub ist, entschied der Gerichtshof in Luxemburg nun auch im Sinne der Väter. 1990 eingeführt, dient er lediglich dazu, dass Mütter Beruf und Kind unter einen Hut bringen können. Er befähigte bis vor Kurzem Mütter dazu, täglich eine Stunde mehr Pause zu machen, um das Kind stillen zu können. Da dies mittlerweile auch für Mütter von "Flaschenkindern" gilt, dürfen Väter nicht ausgeschlossen werden, so der Europäische Gerichtshof. Immerhin seien auch sie in der Lage, ein Kind mit der Flasche zu ernähren.
Die mittlerweile einzige Voraussetzung für Männer ist, dass die Mutter ebenfalls Arbeitnehmerin oder etwa freiberuflich tätig ist.