Spaniens Fluglotsen streiken - Rechte der Reisenden, deren Flüge ausfallen

Bei Streiks des Flugpersonals muss Airline für die Bewahrung der Urlauberrechte aufkommen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. August 2010

Bald streiken die Fluglotsen in Spanien und das auch noch genau in der Hauptferiensaison. Die Reisenden, deren Flüge ausfallen oder extreme Verspätung haben, haben reiserechtlich gesehen einen Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Reiseart, Unterkunft, Rückerstattung

Die Fluggesellschaften haben dafür zu sorgen, dass der Reisende sein Ziel auf anderen Wegen erreicht, die auch menschlich zumutbar sind. Vom Reisenden kann nicht verlangt werden, dass er statt eines dreistündigen Fluges eine 16-stündige Busfahrt auf sich nimmt.

Besteht für den Reisenden keine Möglichkeit vom Flughafen wegzukommen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet ihm eine Unterkunft und Verpflegung zu stellen. Gehen dem Urlauber wegen dem Streik einige Urlaubstage verloren, kann er zu einem bestimmten Anteil sein Geld beim Veranstalter zurückverlangen.

Bei Stornierungswunsch

Diejenigen, die jetzt lieber auf Nummer sicher gehen und ihre Reise annulieren möchten, müssen sich vorher mit dem Veranstalter in Verbindung setzen.

Kann der Veranstalter dem Reisenden nicht versichern, dass der Transport trotz des Streiks planmäßig verlaufen wird, kann der Urlauber seine Reise kündigen. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit die Reise auf ein anderes Reiseziel umbuchen zu lassen.