Spendenkinder haben Recht auf Namensnennung ihrer biologischen Väter

Von Marion Selzer
8. Februar 2013

Wird ein Kind durch künstliche Befruchtung gezeugt, hat es das Recht auf die Nennung des Namens des Samenspenders, so haben zumindest die Richter vom Oberlandesgericht entschieden.

Im Fall ging es um eine 21 Jahre alte Frau, die vor vier Jahren erfahren hatte, dass sie durch eine künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines bis dato Unbekannten gezeugt wurde. Vor Gericht klagte die Frau auf die Nennung ihres biologischen Vaters. Die Richter befanden, dass das Grundrecht auf freie Entfaltung höher zu werten sei als das Spenderrecht auf Anonymität.

Die behandelten Ärzte müssen nun den Namen des biologischen Erzeugers herausgeben, auch wenn sie sich anfangs dagegen weigerten. Dieser Entscheid kann Vorbildfunktion für ähnlich gelagerte Fälle haben und damit Spendenkindern helfen, ihren Erzeuger ausfindig zu machen.