Sportgerichtshof verweigert Fußball-Klub Fenerbahce Istanbul Start in der Europa League

Von Ingo Krüger
29. August 2013

Der türkische Spitzenklub Fenerbahce Istanbul darf zwei Jahre lang nicht am Fußball-Fußball-Europapokal teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) mit Sitz in der Schweiz hat den Einspruch gegen das Urteil des europäischen Fußballverbandes UEFA abgelehnt. Wer in dieser Saison an Stelle von Fenerbahce an der Europa League teilnehmen wird, entscheidet die UEFA in einer außerordentlichen Sitzung.

Der 18-fache türkische Meister war wegen Wettbewerbsbetrugs in der heimischen Süper Lig für zwei Jahre aus dem Europapokal ausgeschlossen worden. UEFA und Fenerbahce hatten sich anschließend auf eine Berufung und ein schnelles Urteil des CAS geeinigt. So konnte Istanbul an der Qualifikation zur Champions League teilnehmen und gegen Arsenal London antreten. Dort gewannen die Engländer jedoch beide Spiele (3:0 und 2:0). Fenerbahce hätte demnach eigentlich in der Europa League starten können.

Die Presseabteilung des türkischen Vereins teilte nach der Entscheidung des CAS mit, dass man alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen werde. So planen die Verantwortlichen aus Istanbul, Berufung beim Bundesgericht einzulegen, der obersten Instanz in der Schweiz.

Auch die Sperre für den ukrainischen Erstliga-Tabellenführer Metalist Charkiw bleibt bestehen. Der Sportdirektor des Klubs, Jewgeni Krasnikow, war im April 2008 in einen Manipulationsskandal verwickelt. Charkiw hätte in den CL-Playoffs gegen den FC Schalke 04 spielen sollen, musste dann aber PAOK Saloniki Platz machen. Die UEFA schloss den Verein für alle Europapokal-Wettbewerbe der Saison 2013/14 aus. Der Einspruch von Metalist gegen diese Entscheidung beim CAS wurde abgewiesen.