Sprachreisen unter bestimmten Voraussetzungen doch steuerlich absetzbar

Von Thorsten Poppe
23. Mai 2011

Wer hegt diesen Traum nicht: Unter Palmen einen neue Sprache fern der deutschen Heimat lernen und die Kosten dafür auch noch steuerlich gelten machen. Das ist jetzt unter bestimmten Umständen möglich, so ein aktuelles Urteil zur Steuerrechtsprechung.

Zwar sei solch eine Reise immer privat, aber eine teilweise Anrechnung der entstehenden Kosten sei zulässig, so der Bundesfinanzhof (BFH). Wie die Anrechnung dieser Kosten allerdings zu erfolgen hat, muss noch definiert werden. Der BFH rät die Hälfte der Ausgaben dafür als Werbungskosten in der Steuererklärung gelten zu lassen.

Zur neuen Rechtsprechung kam es wegen einer Klage eines Bundeswehroffiziers, der an einem vierwöchigen Sprachkurs in Südafrika teilgenommen hatte und die dafür anfallenden Kosten komplett als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angab. Das jedoch akzeptierte das zuständige Finanzamt nicht.

Denn zu diesem Zeitpunkt galt noch, dass Reisen mit privaten und beruflichen Hintergrund nicht steuerlich abgesetzt werden konnten. Das hat sich jetzt mit dem neuen Urteil geändert.