Steuerfreiheit kann bei Schenkung verloren gehen - Fristen müssen beachtet werden
Während Großeltern ihrem Enkelkind 200.000 Euro steuerfrei schenken dürfen, liegt der Freibetrag der Eltern für ihr Kind bei 400.000 Euro. Sollten diese Summen jedoch überschritten werden, wird laut dem Bund der Steuerzahler eine Schenkungssteuer für die Beschenkten fällig.
Der Fiskus nimmt dabei jede Schenkung über einen Zeitraum von einem Jahrzehnt genau unter die Lupe, um zu verhindern, dass das Vermögen in kleineren Einzelbeträgen steuerfrei verschenkt wird. Allerdings werden frühere Schenkungen nicht zusammengerechnet, wenn diese Frist auch nur um einen Tag überschritten wird, was man bei Erbfolge dringend beachten muss.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fristen-bei-Schenkung-beachten-article6991801.html Abgerufen am 22. August 2012