Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell: Schweizer Urteil verrät brisante Details über Julius Bär

Von Dörte Rösler
10. Januar 2014

Schweizer Banken sind bekannt für ihre Tricks gegenüber dem Finanzamt. Die Julius Bär Bank sollen dabei besonders raffiniert vorgegangen sein. Ein Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts bescheinigt ihr, Steuerhinterziehung als Geschäftsmodell betrieben zu haben.

Konten mit Phantasienamen

Mindestens 600 Millionen Dollar von US-Bürgern werden laut Berechnungen der amerikanischen Steuerbehörde IRS vor dem Fiskus versteckt. Bei Julius Bär lagert dieses Geld auf Konten mit Phantasienamen wie "Roter Rubin", so dass die Klarnamen der Eigentümer nicht bekannt werden. Auch verschleierte Transaktionen zu Scheinfirmen oder Konten von ausländischen Angehörigen sind üblich. Statt schriftlicher Korrespondenz reisen die Mitarbeiter zu ihren Kunden in die USA.

Dennoch versucht die IRS mit Rechts- und Amtshilfeverfahren an das in der Schweiz gebunkerte Vermögen heranzukommen. Danach müssten die eidgenössischen Banken die Namen ihrer Kunden ausliefern. Gegen diese Praxis haben aber zwei US-Kunden von Julius Bär Einspruch erhoben.

Herausgabe der Personennamen gefordert

In der Sache gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht Recht. Die Angaben der IRS seien nicht ausreichend, um die Herausgabe der Personennamen zu rechtfertigen. In ihrem Urteil führen die Richter jedoch auf 30 Seiten aus, mit welchen Tricks die Mitarbeiter von Julius Bär systematisch beim Steuerbetrug helfen.