Steuerliche Entlastung für Studenten
Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, dürfen Studenten, die sich im Zweitstudium befinden, die Fahrtkosten zur Uni voll absetzen. Damit löste der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung ab, bei der die Werbekosten nur zum Teil steuerlich abgesetzt werden konnten.
Dieser Entscheid gilt allerdings nicht, sofern man sich in einem Erststudium befindet, außer es handelt sich dabei um eine zusätzliche Ausbildung nach einer abgeschlossenen Lehre.
Quelle
- http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,824308,00.html Abgerufen am 3. April 2012