Steuerlicher Vorteil bei Doppelmiete
Der Bundesfinanzhof hat im Februar 2011 entschieden, dass doppelte Mietkosten, die im Rahmen eines beruflich verursachten Umzugs entstehen, steuerlich unbegrenzt geltend gemacht werden können.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Arbeitnehmer, der die Kosten für eine Doppelmiete geltend machte. Berufsbedingt zog er in eine andere Stadt, woraufhin ihm seine Familie erst zwei Monate später folgen konnte. Das vorliegende Finanzamt wollte die zwei zusätzlichen Monatsmieten jedoch nur teilweise anerkennen.
Diesen Entscheid hob der Bundesfinanzhof nun mit der Begründung auf, dass es sich hierbei um Werbungskosten handele, die unbegrenzt absetzbar seien. Ab sofort dürfen doppelt gezahlte Mietkosten infolge eines berufsbedingten Umzugs in der Phase des Umzugs steuerlich voll abgesetzt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Doppelmiete-steuerlich-absetzbar-article4405926.html Abgerufen am 30. September 2011