Steuerschulden können in Baden Württemberg auch mit Karte beglichen werden

Von Max Staender
7. August 2013

Säumige Steuerzahler können in Baden Württemberg ihre offen stehenden Steuerzahlungen ab sofort direkt beim Vollziehungsbeamten vor der Haustür mit der EC- oder Kreditkarte zahlen, wofür die Beamten im Außendienst vom Finanzministerium extra mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet wurden.

Wie sonst auch üblich müssen die Steuerbürger dafür ihre persönliche Geheimzahl in das Gerät eingeben, bei Kreditkarten gegebenenfalls auch auf dem Ausdruck unterschreiben. Sofern der Steuerpflichtige nicht über ausreichend Deckung auf dem Konto verfügt, kann der Vollzugsbeamte sogar Eigentum des entsprechenden Schuldners pfänden. Diese Gegenstände sind kurz darauf auf der Homepage "www.zoll-aktion.de" zu ersteigern, von dessen Erlös die jeweilige Steuerschuld beglichen wird.

In einem ersten Pilotprojekt mit insgesamt 11 Finanzämtern wurden bei den 263 Online-Auktionen knapp eine halbe Millionen Euro eingenommen.