Stiftung Warentest stellt Erdbeerkonfitüre auf den Prüfstand

Von Katharina Cichosch
29. Mai 2012

Konfitüre oder Fruchtaufstrich - das ist hier die Frage! Von der Marmelade einmal ganz zu schweigen. Denn umgangssprachlich spricht man gern von ihr, tatsächlich aber dürfen aber nur Fruchtzubereitungen beispielsweise aus Zitrone oder Orange so deklariert werden. Bei der Konfitüre hingegen gelten strengere Vorgaben, was drin sein darf und was nicht. Hersteller, die diese Regeln umgehen möchten, nennen ihre Kreationen daher schlicht "Fruchtaufstrich".

Dabei muss ein Fruchtaufstrich nicht weniger fruchtig daherkommen als eine Konfitüre, wie die Prüfung der Stiftung Warentest ergab. Ganze 32 Produkte nahm das renommierte Testinstitut dabei unter die Lupe, um Kriterien wie Geschmack, Fruchtigkeit und Gesamteindruck zu beurteilen. Die Qualität, aber auch das Erbeeraroma hängen dabei nicht davon ab, ob ein Produkt als Fruchtaufstrich oder Konfitüre deklariert wurde.

Auch der Preis spielt offenbar nur eine untergeordnete Rolle: Zwar gab es einige Billigprodukte, die relativ schlecht abschneiden. Gleichzeitig aber sind auch Markenartikel unter den Testverlierern zu finden - während einige Billigaufstriche durchaus im oberen Segment anzufinden sind. Den gesamten Test im Überblick gibt´s zum Beispiel online auf der Seite der Stiftung Warentest.