Streik bei Germanwings - das sollten Passagiere wissen
Durch den Streik der Germanwings-Piloten bleiben am Freitag zwischen 6.00 und 12.00 Uhr zahlreiche Flugzeuge am Boden. Viele Flüge werden vorgezogen oder starten später. Wer von einer Streichung betroffen ist, kann sein Ticket kostenfrei stornieren - oder auf einen anderen Termin umbuchen.
Welche Flüge sind betroffen?
Welche Starts und Landungen abgesagt sind, können Passagiere auf der Webseite der Lufthansa nachlesen. Auch die Buchungsseite von Germanwings zeigt die neuen Flugzeiten an. Infos zum Ersatzflugplan gibt es über eine Hotline.
Was tun bei Verspätung?
Wenn der Flieger später abhebt, muss die Airline ihre Kunden am Flughafen betreuen. Auf welche Leistungen Passagiere Anspruch haben, erklärt die EU-Richtlinie 261/2004.
Bei zweistündiger Verspätung stehen den Passagieren von innereuropäischen Flügen etwa freie Telefonate, E-Mails, Essen und Getränke zu. Für weitere Strecken muss eine längere Wartezeit erfüllt sein. Eine Erstattung des Ticketpreises können Kunden erst ab 5 Stunden Verspätung verlangen.
Gibt es eine Entschädigung?
Generell können Fluggäste für annullierte Starts oder gravierende Verspätungen eine Entschädigung verlangen. Bei Streiks gilt das aber nicht. Wenn sich der Start auf den nächsten Tag verschiebt, muss die Airline aber eine Übernachtung im Hotel zahlen.
Was tun, wenn man den Anschlussflug verpasst?
Falls ein Passagier durch den Streik einen Anschlussflug versäumt, hat er leider keine Ansprüche. Lediglich bei inländischen Flügen ist die Airline verpflichtet, als Ersatz ein Bahnticket zu zahlen - falls sich der Anschlussflug dadurch noch erreichen lässt. Ohne Absprache mit der Fluggesellschaft sollten Passagiere aber keinen Mietwagen oder Bahnticket bestellen.
Quelle
- http://www.sueddeutsche.de/reise/streik-bei-der-lufthansa-diese-rechte-haben-passagiere-1.2106979 Abgerufen am 29. August 2014