Streit um Schnäppchen - Einkaufswagen anderer Käufer mitnehmen ist verboten

Von Nicole Freialdenhoven
26. April 2013

Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt - eine Weisheit, die sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart auch auf den Schlussverkauf ausdehnen lässt. Sie erklärte die Tat eines Mannes für "gerechtfertigt", der bei einem heftigen Streit um einen besonders günstigen Backofen eine Seniorin am Finger verletzte und die ihn anschließend wegen Körperverletzung anzeigte. Ihre Klage wurde jedoch abgeschmettert.

Der Mann hatte den letzten noch erhältlichen Billig-Backofen in einem Möbelhaus ergattert und in seinen Einkaufswagen gestellt. Als er den Einkaufswagen kurz aus den Augen ließ um sich eine Bedienungsanleitung zu besorgen, hatte sich die Dame den Wagen samt Backofen kurzerhand geschnappt um damit zur Kasse zu gehen. Als der Mann dies bemerkte, entriss er ihr den Einkaufswagen und verletzte sie dabei leicht am Finger.

Die Staatsanwaltschaft befand, dass der Mann Gebrauch von seinem Selbsthilferecht gemacht habe und dass die Frau in verbotener Eigenmacht handelte, als sie sich des Einkaufswagens bemächtigte. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt - und der Backofen bleibt bei seinem neuen Besitzer.