Streit zwischen Händler und Gesundheitsbehörde
Händler der so genannten E-Zigarette sind sauer auf die von dem Gesundheitsministerium aus Nordrhein-Westfalen gemachten Aussagen, nach denen E-Zigaretten als Arzneimittel zu behandeln seien, weil sie mit Liquids, Flüssigkeiten bestehend aus Nikotin, gleichzustellen wären.
Diese Aussage hat zur Folge, dass der Verkauf von E-Zigaretten in Nordrhein-Westfalen nicht ohne weiteres geschehen kann. Wie der Fall letztlich geklärt wird, bleibt abzuwarten.