Strenge Werberegeln für Gesundheitsprodukte

Von Marion Selzer
15. Februar 2012

Wer mit dem Wort "gesundheitsfördernd" für ein Produkt werben möchte, der muss diese Wirkung auch belegen könne. Sonst würden Verbraucher zu leicht in die Irre geführt und es bestehe eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher. Diese könnten dann versucht sein, anstelle einen Arzt aufzusuchen, ein solches Mittel auszuprobieren und auf dessen Heilwirkung zu vertrauen.

Dieser Entscheid vom Oberlandesgericht Frankfurt gilt für die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie müssen in Zukunft die positive Wirkung auf die Gesundheit mit wissenschaftlichen Belegen beweisen können. Wegen der großen Tragweite dieser Entscheidung soll nun das oberste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof, darüber entscheiden, welche Voraussetzungen für die Werbung von Gesundheitsprodukten zu gelten haben.