Werbeopfer können Entschädigung verlangen

Von Marion Selzer
10. Dezember 2012

Wer schriftlich bei der Post kundtut, dass er keine Werbung erhalten möchte, dennoch weiterhin mit Reklame bombardiert wird, kann dagegen gerichtlich vorgehen. Ein Anwalt hatte aus persönlicher Betroffenheit selbst gegen die Werbemaßnahmen geklagt, und zwar mit Erfolg. Die Richter betrachteten die Zustellung als unzumutbare Belästigung und sahen darin das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Anwalts geschädigt.

Er erhielt daraufhin einen kleinen Betrag als Schadensersatz. Mittlerweile hat der Anwalt mehrere Betroffene in ähnlichen Fällen erfolgreich vertreten. Die Geschädigten können mit einer Summe von um die 2000 Euro rechnen.