Strengere Regeln für Arzneimittelwerbung
Wie die Richter vom Bundesgerichtshof entschieden haben, dürfen Medikamenten-Hersteller nur dann mit wissenschaftlichen Studienergebnissen werben, wenn diese nach den Regeln der anerkannten Wissenschaft vollzogen wurden.
Das heißt, dass nur Untersuchungen in Frage kommen, die in einer placebokontrollierten Doppelblindstudie durchgeführt wurden. Wollen Pharmaproduzenten die Aussagen mehrerer Studien zusammenfassen, müssen sie den Verbraucher darüber informieren, dass solche Rückschlüsse in der Regel nur wenig aussagekräftig sind.