Streuselkuchen kommt vor den Europäischen Gerichtshof

Von Dörte Rösler
14. November 2013

Dresdner Stollen und Aachener Printen genießen bereits rechtlichen Schutz. Ihr Name darf nur für Waren aus der Region verwendet werden. Auch der "Schlesische Streuselkuchen" ist laut EU-Verordnung geographisch geschützt - exklusiv für polnische Bäcker. Ihre Kollegen aus dem deutschen Teil Schlesiens wollen den Kuchen deshalb in Brüssel vor Gericht bringen.

Noch ist unklar, wann der Europäische Gerichtshof sich mit dem grenzüberschreitenden Namensstreit befassen wird, auf deutscher Seite hat sich aber schon der Zentralverband der Bäcker in Stellung gebracht. Schließlich geht es um fairen Wettbewerb und die Umsätze zahlreicher Betriebe, die bundesweit Streuselkuchen nach schlesischem Rezept verkaufen.

Dazu verweisen die Verbandsvertreter auf Ungereimtheiten in den offiziellen Amtsblättern. So sollen dort Übersetzungen falsch vorgenommen sein. Und auch geographisch wollen die Kläger Klarheit: wo beginnt Schlesien und wo hört es auf?