Student scheitert mit Klage gegen private Hochschule
Nach Aussagen eines ehemaligen Studenten hat ihm die International University of Cooperative Education in Freiburg einen Bachelor-Abschluss in Aussicht gestellt, obwohl diese Hochschule zu dem Zeitpunkt dafür überhaupt noch nicht berechtigt war.
Die Kosten für die Studiengebühren sowie Miete und den Umzug in Höhe von rund 7.000 Euro wollte der Student anschließend beim Landgericht Freiburg einklagen, was von den Richtern jedoch mit der Begründung abgewiesen wurde, dass die vorsätzliche Täuschung nicht nachweisbar sei.
Bei ausführlicher Betrachtung des Informationsmaterials der Hochschule stellt man nämlich fest, dass die Hochschule nicht staatlich anerkannt ist und damit auch keinen Bachelor-Abschluss vergeben darf.