Studenten und die Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?

Von Nicole Freialdenhoven
13. Mai 2013

Für Studenten gilt in Deutschland wie für alle anderen Bürger auch die Krankenversicherungspflicht. Allerdings haben die wenigsten Studenten das Glück, Kinder von Beamteneltern zu sein und weiterhin über sie eine ausgesprochen günstige Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung zu bekommen. Die meisten müssen sich selbst über die gesetzliche Krankenversicherung absichern und zahlen dort einen relativ günstigen Studententarif, der natürlich nicht die gleichen Privilegien mit sich bringt wie die private Krankenversicherung.

Nach dem Ende des Studiums endet jedoch auch für die Beamtenkinder die Mitgliedschaft in der PKV: Sie können nur dann selbst "privat" versichert bleiben, wenn sie als Festangestellte über 49.500 Euro pro Jahr verdienen - eine illusorische Summe für die meisten - oder wenn sie sich direkt nach dem Studium selbständig machen.

Selbständige können unabhängig vom Einkommen wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen und die Privaten locken junge gesunde Menschen gerne mit ausgesprochen günstigen Einstiegstarifen.

Berechnungen haben ergeben, dass jemand, der mit Mitte 30 in die PKV einsteigt und zu diesem Zeitpunkt einen günstigen Beitrag zahlt, bis zum Erreichen des Rentenalters mit einer Verdreifachung des monatlichen Beitrages rechnen muss.

Bei der Gesetzlichen dürften diese Steigerungen moderater ausfallen und ohnehin wird der monatliche Beitrag immer dem Einkommen angepasst. Und trotz allem: Soviel schlechter sind die Leistungen der GKV auch nicht - lediglich beim Zahnersatz muss in der Regel eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden um eine gute Versorgung zu garantieren.